Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kodeon Digital Solutions, Inhaber Louis Meser (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen KI-Systeme, Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung und Websites.
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Anfragen über das Kontaktformular oder die Terminbuchung begründen keinen Vertrag. Sie dienen der Anbahnung eines Gesprächs.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch ein schriftliches oder in Textform erteiltes Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung, die dem Vertrag zugrunde liegt.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
(4) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.
§ 4 Besondere Hinweise zu KI-Systemen
(1) KI-gestützte Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert. Sie können trotz sorgfältiger Konfiguration fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Ausgaben erzeugen. Eine fehlerfreie Funktion in jedem Einzelfall kann technisch nicht zugesichert werden.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ausgaben KI-gestützter Systeme in rechtlich, wirtschaftlich oder sicherheitsrelevanten Zusammenhängen durch geeignete Kontrollen zu überprüfen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Systeme keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung ersetzen.
(3) Setzt der Auftragnehmer Modelle oder Dienste Dritter ein, gelten für diese ergänzend deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die eingesetzten Dienste.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Trainings- und Eingabedaten verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent der Auftragssumme bei Auftragserteilung verlangen.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Laufende Leistungen wie Betreuung, Betrieb oder Wartung werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Leistungen werden mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen zum vertraglich vorgesehenen Zweck.
(2) An Werkzeugen, Bibliotheken, Vorlagen und wiederverwendbaren Komponenten, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(3) Rechte an eingesetzter Fremdsoftware richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Projekts als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Abnahme der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
(3) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen des Auftraggebers, fehlerhaften Vorgaben oder Störungen bei Drittanbietern beruhen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 12 Datenschutz
Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers in Beselich, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.